Die Visionssuche / Auszeit im Wald

Datum/Zeit
21.06.2021, 9:00 - 25.06.2021, 13:00

Veranstaltungsort
Waldschamanenschule

Die Natur ist der beste Therapeut. Sie bewertet nicht und spiegelt dich absolut und echt. Auf dich zurückgeworfen, ohne Ablenkung, erkennst du deine inneren Wahrheiten wieder und integrierst sie in dein Sein. So ist es möglich, ohne einen Therapeuten Krisen und schwierige Lebenssituationen zu bewältigen, bzw. zu überwinden.
Inhalte des Workshops:
• Visionsschwitzhütte
• Integrationsschwitzhütte
• Trance in Bewegung
• Redekreise
• 48h Auszeit allein im Wald in deinem eingegrenzten, magischen Raum
• Schamanische Rituale
• Professionelle, schamanische Begleitung
• Sicherer, magischer Raum
• Transformation
• Empfangen deiner Vision
Der Ort:
Im wunderschönen Pielachtal, in der Nähe von Hofstetten, findest du bei mir auf der Alm die notwendige Ruhe und den perfekten Rahmen für deine Auszeit
https://www.waldschamane.at/die-alm/

Die Vision:
Diese Auszeit ist im speziellem deiner Vision gewidmet. Du wirst mit verschiedenen Ritualen auf deine Visionssuche vorbereitet. Fastend verbringst du 48h Stunden in deinem magisch geschützten und auf ein paar m2 begrenzten Raum.
Natürlich wirst und kannst du auch deine eigenen Themen für die Auszeit mit und einbringen. Es wird eine sehr klärende und heilsame Zeit für dich werden.

Die Gruppe:
ist auf max. 12 Teilnehmer begrenzt. Ein Teil davon befindet sich bei mir in der Ausbildung zum Praktizierenden. Diese Visionssuche ist auch Teil dieses Lehrganges.
Die Begleitung:
Meine Assistenten und ich, werden dich rund um die Uhr begleiten und somit für Sicherheit während der Auszeit sorgen. Fühle dich sicher und beschützt.
Die Unterkunft:
Außerhalb der Auszeit, die du ja im Wald verbringst, nächtigst du auf der Alm. (Gruppenschlafraum oder Seminarraum)
Die Kosten:
€ 600.-/Person inklusive Nächtigung in der Alm
Anmeldung und nähere Information per E-Mail unter:
guenter.oswald@waldschamane.at
Von allen Teilnehmer ist ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung einer COVID-19 Erkrankung, nicht älter als ein halbes Jahr, vorzuweisen!